Episodios

  • Fahrrad auf der Autobahn
    Mar 17 2025

    Stell dir vor: Du strampelst gemütlich mit deinem Fahrrad durch die Stadt, plötzlich denkst du dir: „Hey, warum eigentlich nicht mal die Autobahn nehmen? Da gibt’s keine Ampeln, keine nervigen Kopfsteinpflaster und die Autos fahren auch endlich mal in einer Spur!“ Klingt nach einem Traum, oder? Ja, wenn man lebensmüde ist. 😅

    Die Rechtslage ist da ziemlich eindeutig: Nein, du darfst nicht mit dem Fahrrad auf die Autobahn! 🚫 Aber warum eigentlich?

    1. Autobahnen sind für schnellen Verkehr gedacht. – Und zwar richtig schnell. Wenn du da mit deinem Drahtesel zwischen LKWs und Sportwagen pedaliertest, wäre das ungefähr so, als würde eine Schnecke auf einer Formel-1-Strecke mitfahren. 🐌💨

    2. Sicherheitsrisiko! – Du hast weder Knautschzone noch Airbag, und wenn ein SUV mit Tempo 130 an dir vorbeidonnert, fühlt sich das nicht nach einer frischen Brise an, sondern eher wie eine kostenlose Ganzkörper-Peeling-Therapie.

    3. Schilder sagen ganz klar: Nö. – An jeder Auffahrt hängt so ein rundes Schild mit einem roten Fahrrad drauf und einem fetten Strich durch. Das bedeutet im Klartext: „Hier nicht, Kollege!“ Es ist also nicht nur eine schlechte Idee, sondern auch eine, für die man richtig zur Kasse gebeten wird. 💸

    4. Und was ist mit dem Standstreifen? – Ja, der ist frei… für Pannenfahrzeuge! Wenn du dich da mit deinem Fahrrad hinstellst, weil du eine Reifenpanne hast, bist du ungefähr so willkommen wie ein Grillfest in der Fußgängerzone.

    Aber ganz ehrlich: Wer ernsthaft in Erwägung zieht, mit dem Fahrrad auf die Autobahn zu fahren, sollte vielleicht weniger über Verkehrsregeln und mehr über Lebensentscheidungen nachdenken. 🚴‍♂️💭

    Also bleibt dabei: Radwege sind deine Freunde, Autobahnen nicht. Und wenn du doch mal schneller sein willst, kauf dir ein E-Bike oder lass dich von einem LKW im Windschatten ziehen – aber sag nicht, dass du die Idee von mir hast. 😆

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    19 m
  • Parken und Parken lassen
    Mar 10 2025

    Es ist ein sonniger Nachmittag in Köln, du drehst die hundertste Runde um den Block, deine Hoffnung auf einen freien Parkplatz ist nur noch ein schwacher Funke. Und dann – ein Wunder! Eine perfekte Lücke, direkt vor der Tür! Doch halt! Da steht schon jemand. Kein Auto. Nur ein Mensch. Mit ausgebreiteten Armen, fest entschlossen, diesen Parkplatz für „gleich kommt mein Kumpel!“ freizuhalten.

    Kurze Antwort: Nein! Lange Antwort: NEEEEEEEEEIIIIIN!

    • Der Gehweg ist für Fußgänger, die Straße ist für Fahrzeuge – und wer sich wie ein Poller in eine Parklücke stellt, ist leider trotzdem kein offizielles Verkehrsschild.
    • Rechtlich gesehen ist das „Selbstjustiz“ und kann sogar als Nötigung (§ 240 StGB) gewertet werden – also streng genommen stehst du da nicht nur im Weg, du begehst vielleicht sogar eine Straftat!
    • Die Straße gehört allen Verkehrsteilnehmern, nicht denen, die den schnellsten Cousin haben, der „gleich da ist!“
    1. Freundlich bleiben. Vielleicht merkt die Person ja von selbst, dass sie gerade den Rechtsstaat mit Füßen tritt.
    2. Hupen? Bringt nix. Menschen haben keine Sensoren wie Autos, die bei Lärm automatisch ausweichen.
    3. Ordnungsamt oder Polizei rufen? Ja, das könnte helfen – aber seien wir ehrlich: Bis die kommen, hat dein Rivale wahrscheinlich schon ein Sofa in die Lücke gestellt.
    4. Langsam reinrollen? Bitte nicht! Menschen sind kein Bordstein – und du willst ja nicht viral gehen als „Typ, der Oma Erna umgeparkt hat“.

    Einen Parkplatz mit dem eigenen Körper zu reservieren ist nicht erlaubt, nicht clever und vor allem nicht sinnvoll. Der Straßenverkehr ist kein Freibad, wo man mit einem Handtuch sein Revier markieren kann. Wer zuerst mit dem Auto da ist, kriegt den Platz – und wer sich in eine Parklücke stellt, hat dort genauso wenig verloren wie ein Manta mit Fuchsschwanz in einer Fahrradstraße. 🚗😆


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    22 m
  • Nein zu Cookies
    Feb 24 2025

    Kennst du das? Du willst einfach nur einen harmlosen Artikel lesen, ein Rezept suchen oder schnell eine Info googeln – und dann kommt sie: Die Cookie-Wand des Grauens.

    „Diese Website verwendet Cookies.“ – Ja, danke, als ob ich eine Wahl hätte. Akzeptieren? Ablehnen? Oder doch lieber dreißig Minuten lang durch die Datenschutzeinstellungen scrollen, um herauszufinden, welche Kekse mich ausspionieren dürfen?

    Und die Anbieter sind ja auch richtig kreativ geworden, um uns in die Falle zu locken:
    👉 Der psychologische Trick: „Cookies ablehnen“ ist eine unscheinbare graue Schrift, während „ALLE AKZEPTIEREN“ in leuchtendem Grün blinkt, als gäbe es dafür einen Preis.
    👉 Der Dreifach-Klick-Marathon: Erst das Banner, dann die „erweiterten Einstellungen“, dann die „individuellen Präferenzen“. Und am Ende doch aus Versehen alles akzeptiert.
    👉 Der „Wir geben dir einfach gar keine Wahl“-Move: Manche Seiten sagen einfach „Ohne Cookies gibt’s hier nix!“. Ach so? Dann geh ich halt auf eine andere Seite – ach Mist, die macht’s genauso!

    Und das Beste: Man klickt sich durch diese Cookie-Hölle, lehnt alles ab – und was passiert? Beim nächsten Besuch ist wieder alles zurückgesetzt. Es ist, als ob dein Toaster sich jedes Mal neu überlegen würde, ob er Toast überhaupt rösten will.

    Fazit: Das Internet ist heute wie eine WG mit einem schlechten Mitbewohner. Du versuchst, keine Kekse zu essen, aber er versteckt sie in jeder Ecke – und wenn du sie findest, tut er so, als hätte er nie davon gehört. 🍪🤯

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    22 m
  • Sammelklage gegen Amazon
    Feb 17 2025

    Es gibt ja Dinge, die so sicher sind wie der Paketbote, der genau dann klingelt, wenn man unter der Dusche steht. Zum Beispiel, dass Amazon immer einen Weg findet, uns mit seinen Preisen, AGBs oder Prime-Versprechen zu verwirren. Aber dieses Mal haben sich die Kunden gewehrt – mit einer Sammelklage, die sogar Jeff Bezos kurz vom Raketenbauen abgelenkt hat.

    Der Vorwurf: Amazon soll durch undurchsichtige Vertragsklauseln Kund:innen benachteiligt und Preise manipuliert haben. Überraschung! Dass die „unwiderstehlichen Blitzangebote“ manchmal teurer sind als der Normalpreis oder dass Prime-Vorteile in etwa so vorhersehbar sind wie das Wetter in April – all das führte dazu, dass sich wütende Verbraucher:innen zusammentaten und vor Gericht zogen.

    Der Ausgang: Nach langem Hin und Her wurde entschieden, dass Amazon eine saftige Entschädigung zahlen muss. Wer sich bei der Klage beteiligt hat, darf sich nun über einen kleinen Geldbetrag freuen – wahrscheinlich so viel, dass es gerade für ein Amazon-Basics-Ladekabel reicht (das nach drei Monaten kaputt geht).

    Die Moral der Geschichte?
    Wenn du das Gefühl hast, dass dich ein Unternehmen über den Tisch zieht, dann melde dich bei den Verbraucherzentralen! Die freuen sich über jede Beschwerde – fast so sehr wie Amazon über deine Bestellungen. Und wer weiß? Vielleicht wird deine nächste Reklamation ja der Startschuss für die nächste große Sammelklage. Also: Augen auf beim Online-Shopping – und immer schön die AGBs lesen. Oder wenigstens so tun. 😆📦


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    20 m
  • Darf Aldi Dubai?
    Feb 10 2025

    Aldi ist ja bekannt dafür, knallhart zu kalkulieren. Doch dieses Mal haben sie sich nicht an der Kasse, sondern im Gerichtssaal um den Preis gestritten – und zwar um den Preis einer Schokolade aus Dubai.

    Die Geschichte beginnt mit einer luxuriösen Schokolade, die in den Regalen eines Aldi-Süd-Markts auftauchte. Blöd nur, dass es sich dabei um eine edle Süßigkeit aus Dubai handelte, die dort für echtes Luxus-Flair sorgt – also genau das Gegenteil von „beste Qualität zum besten Preis“. Aldi-Kunden lieben Schnäppchen, aber wenn die Tafel plötzlich das kostet, was sie normalerweise für einen ganzen Einkaufswagen bezahlen, hört der Spaß auf.

    Schnell wurde klar: Diese Schokolade war nie für den deutschen Discounter-Markt bestimmt. Der Hersteller war entsetzt und klagte. Die Begründung: Seine Marke passe einfach nicht in das bescheidene Aldi-Ambiente. Schließlich geht man nicht in einen Discounter, um sich für 15 Euro eine Tafel Schokolade zu gönnen – es sei denn, man will an der Kasse mal so richtig für Chaos sorgen.

    Aldi hingegen sah das Ganze entspannt. Sie dachten sich wohl: „Wenn wir teure Schokolade billig verkaufen können, warum nicht?“ Doch das Gericht war anderer Meinung. Die Schokolade durfte nicht mehr verkauft werden – vermutlich weil sie den Preis pro Kilo für Aldi-Kunden in schwindelerregende Höhen trieb und damit gegen die ungeschriebenen Gesetze des Discounters verstieß.

    Das Ergebnis: Aldi muss die luxuriöse Schokolade aus den Regalen nehmen, und die Kunden müssen sich wieder mit den klassischen 39-Cent-Tafeln zufriedengeben. Fazit: Manchmal ist es eben doch besser, bei Aldi einfach Aldi zu bleiben. 🍫😆

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    19 m
  • AGG Missbrauch
    Feb 3 2025

    Max Mustermann, ein 25-jähriger Jura-Student aus Köln, hatte schon immer einen Hang zum Besonderen – und eine ausgeprägte Vorliebe für clevere Argumentationen. Als er im dritten Semester zum ersten Mal von einem BGH-Urteil hörte, das Männer für diskriminiert hielt, wenn sie aufgrund ihres Geschlechts von bestimmten Jobangeboten ausgeschlossen wurden, begann in seinem Kopf eine Geschäftsidee zu reifen.Max recherchierte tief. Er fand heraus, dass Stellenangebote, die sich ausschließlich an Frauen richten, rechtlich problematisch sind, sofern keine triftigen Gründe dafür vorliegen. Das AGG, das Diskriminierung unter anderem aufgrund des Geschlechts verbietet, war Max' perfekte Spielwiese.

    Die Geschäftsidee

    Max beschloss, sich systematisch auf Stellenangebote zu bewerben, die ausdrücklich nur Frauen suchten. „Erzieherin gesucht“, „Assistentin der Geschäftsleitung“ oder gar „Model für Damenmode“ – kein Job war vor seinem juristischen Blick sicher. Mit seiner Standardbewerbung, die nüchtern und professionell war, meldete er sich überall. Natürlich bekam er fast immer Absagen. Die Arbeitgeber begründeten dies mit einem vermeintlichen „fehlenden kulturellen Fit“ oder der „fehlenden Eignung“.

    Max wusste, dass diese Absagen Gold wert waren.

    Die Klagen

    Sobald eine Absage kam, setzte er eine präzise formulierte Klageschrift auf, in der er argumentierte, dass er aufgrund seines Geschlechts diskriminiert wurde. Dabei bezog er sich auf das AGG und das richtungsweisende Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), das festlegte, dass auch Männer von Gleichberechtigung profitieren können. Sein Ziel war nie, die Jobs wirklich anzutreten, sondern Entschädigungszahlungen nach § 15 Abs. 2 AGG einzufordern. Die meisten Unternehmen zahlten. Für sie war es günstiger, Max 2.000 bis 3.000 Euro zu überweisen, als sich auf einen Rechtsstreit einzulassen, der Zeit und Anwaltskosten verschlingen würde. Max baute sich so ein beeindruckendes Zusatzeinkommen auf.

    Der Höhepunkt

    Max’ größter Triumph war seine Bewerbung als „Hostess“ für eine renommierte Automesse. Der Veranstalter hatte betont, dass ausschließlich Frauen infrage kämen. Max argumentierte, dass er bereit sei, sich in ein Kleid zu werfen und High Heels zu tragen, wenn dies der Jobbeschreibung entspreche. Als auch hier die Absage kam, klagte er und erhielt 5.000 Euro Schadenersatz. Die Medien wurden auf ihn aufmerksam. „David gegen Goliath“, titelte eine Lokalzeitung, während andere ihn als „AGG-Abenteurer“ feierten. Max nahm es mit Humor: „Ich bin nur ein einfacher Mann, der Gerechtigkeit will – und Miete zahlen muss.“

    Die Wendung

    Doch wie jede clevere Idee stieß auch Max’ Modell an Grenzen. Eine große Firma entschied, sich gegen ihn zu wehren. Sie argumentierte, dass Max gar keine ernsthaften Absichten hatte, die Stellen wirklich anzunehmen, und nannte seine Praxis „rechtsmissbräuchlich“. Der Fall ging vor Gericht, und obwohl Max sich souverän verteidigte, wurde ihm vorgeworfen, das AGG in einer Weise auszunutzen, die nicht mit seinem ursprünglichen Zweck vereinbar sei.

    Das Ende eines Modells

    Max entschied sich nach dem Urteil, das sein Vorgehen einschränkte, neue Wege zu gehen. Doch er konnte nicht widerstehen, seinen Humor beizubehalten. „Vielleicht schreibe ich ein Buch darüber. Titel: Wie ich mit Diskriminierung reich wurde. Oder ich bewerbe mich als Jurist in einer Gleichstellungsbehörde – die dürfen mich ja nicht ablehnen!“


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    20 m
  • Wucher oder Sittenwidrig
    Jan 27 2025

    Es war wieder einmal Ferienzeit, und Familie Güven wollte in den wohlverdienten Urlaub. Während der letzten Schulwoche hatte Herr Meier Flüge für die Familie nach Mallorca gesucht. Stolz zeigte er seiner Frau die Tickets: „Schau mal, nur 150 Euro pro Person! Ein echtes Schnäppchen!“ Doch ein Fehler war ihm unterlaufen. Er hatte vergessen, dass die Schulferien erst eine Woche später begannen.

    Als er die Suche erneut startete, sprang ihm ein Preis entgegen: 1.800 Euro pro Person. Seine Frau hielt die Preise für einen technischen Fehler, aber Herr Güven wusste es besser: „Das ist kein Bug, das ist Wucher!“ Nach intensiven Recherchen entdeckte er, dass Fluggesellschaften in den Ferienzeit Preissprünge vollführen, die an Magie grenzen – nur ohne den Zauber. Mit knirschenden Zähnen buchte er, während er sich schwor, künftig auf ein Kanu umzusteigen.

    Der goldene Schlüssel

    Frau Aslan stand eines Abends vor ihrer Wohnungstür und stellte fest, dass der Schlüssel noch drinnen lag – auf dem Küchentisch, neben ihrem Handy. Mit der Telefonnummer eines Schlüsseldienstes, den sie gerade so aus dem Gedächtnis rief, kontaktierte sie die Firma. Ein netter Herr mit Werkzeugkoffer erschien und öffnete die Tür in rekordverdächtigen 45 Sekunden. Er drehte sich um und lächelte: „Das macht dann 300 Euro.“

    Frau Aslan verschluckte sich an ihrer eigenen Fassungslosigkeit: „300 Euro?! Für eine Minute Arbeit?“ Der Schlüsseldienst-Mitarbeiter nickte freundlich. „Wissen Sie, nachts ist der Tarif höher. Außerdem zahlt man für die Expertise!“ Expertise, dachte Frau Aslan. Expertise, die Tür ohne Gewalt zu öffnen, oder Expertise, Menschen arm zu machen? Sie schwieg und zahlte – sie hatte ja keine Wahl.

    Das Pfandleihhaus-Abenteuer

    Herr Yildiz hatte finanzielle Schwierigkeiten und musste dringend Geld auftreiben. Er fuhr mit seinem gepflegten BMW zum Pfandleihhaus. Der Sachbearbeiter begutachtete den Wagen. „Hm“, sagte er. „Schönes Auto, guter Zustand. Ich gebe Ihnen 1.500 Euro.“ Herr Yildiz schluckte, doch die Not zwang ihn, das Angebot anzunehmen.

    Einige Wochen später, als sich Herr Yildiz Situation verbessert hatte, wollte er den Wagen zurückkaufen. Der Pfandleiher lächelte listig. „Kein Problem. Der Rückkaufswert beträgt 13.000 Euro.“ Herr Yildiz fiel fast in Ohnmacht. „13.000?! Sie haben mir doch nur 1.500 Euro gegeben!“ Der Pfandleiher zuckte die Schultern. „Inflation, Verwaltungskosten, Risikoaufschlag. Das Übliche.“ Herr Yildiz zahlte zähneknirschend. Er wollte sein Auto wiederhaben, aber innerlich plante er bereits eine Karriere als Anwalt – spezialisiert auf Wucher.


    Das Fazit

    Ob Ferienflüge, Schlüsseldienste oder Pfandleihhäuser – Wucher begegnet uns überall, getarnt als „Service“ oder „Marktpreis“. Diese Geschichten zeigen: Wer solche Preise zahlt, hat zwar eine Lösung für sein Problem, aber auch eine Lektion fürs Leben. Vielleicht hätte Herr Güven lieber die Ferien verschieben, Frau Aslan einen Ersatzschlüssel beim Nachbarn deponieren und Herr Yildiz eine bessere Verhandlungstaktik üben sollen. Aber dann hätten wir nicht so viel Spaß beim Lesen ihrer Erlebnisse!

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    19 m
  • Rechte von Verlobten
    Jan 20 2025

    Paul und Anna waren das, was man eine moderne Patchwork-Beziehung nennt. Sie liebten sich, hatten keine Lust auf Bürokratie und schon gar nicht auf Ehegelübde vor einem Standesbeamten. „Wir brauchen keinen Trauschein, um uns zu lieben“, sagte Paul immer. Doch eines Tages sollte ihre romantische Überzeugung auf eine harte Probe gestellt werden.

    Der Notfall

    Es begann an einem ganz normalen Dienstag. Paul, der nie angeben wollte, dass er ein begnadeter Hobbykoch war, hatte sich beim Zubereiten eines besonders ehrgeizigen Risottos mit einem Keramikmesser in den Finger geschnitten. Es war kein Schnitt, den ein Pflaster regeln konnte – Anna fuhr ihn also ins Krankenhaus.

    Im Warteraum angekommen, sah Anna zu, wie Paul vom Krankenhauspersonal in die Notaufnahme geschoben wurde. „Ich bleibe hier, bis er mich braucht“, sagte sie entschlossen. Doch zwei Stunden später kam ein Arzt und erklärte: „Wir dürfen Ihnen leider keine Informationen geben, da Sie nicht mit ihm verwandt oder verheiratet sind.“

    Die Diskussion

    Anna war entsetzt. „Ich bin seine Partnerin! Wir wohnen zusammen, wir teilen die Miete, die Netflix-Passwörter – ich habe ihm sogar den Reis für das Risotto gekocht!“ Der Arzt blieb ungerührt. „Das mag alles sein, aber rechtlich gesehen haben Sie hier keine Rechte. Es sei denn, er hat Sie offiziell als Ansprechpartner eingetragen.“

    „Offiziell eingetragen? Wir sind doch keine Steuererklärung!“, rief Anna empört. Doch es half nichts. Die Bürokratie war unbestechlich.

    Die Rettung

    Anna war entschlossen, Paul nicht allein zu lassen. Also begann sie kreativ zu werden. Zuerst versuchte sie es mit Charme. „Doktor, wenn ich Ihnen ein Stück von dem Risotto bringe, das Paul gekocht hat – lassen Sie mich dann rein?“ Keine Chance.

    Dann versuchte sie es mit einem Trick. Sie suchte im Wartezimmer nach einem älteren Herrn, der einen ähnlichen Nachnamen hatte wie Paul. „Entschuldigung, könnten Sie kurz so tun, als wären Sie Pauls Vater?“ Der Mann nickte, aber der Plan flog auf, als der Arzt ihn nach Pauls Geburtsdatum fragte.

    Anna gab nicht auf. Sie rief Pauls Mutter an, die in einer anderen Stadt lebte. Nach einer langen Diskussion über die Vorteile der Ehe erklärte sie sich bereit, dem Krankenhaus zu bestätigen, dass Anna "wie Familie" sei. Doch auch das wurde abgelehnt – „kein offizielles Dokument“, hieß es.

    Der Erkenntnismoment

    Am Ende des Tages durfte Anna Paul erst wiedersehen, als er selbständig aus der Notaufnahme spazierte – mit einem dicken Verband am Finger und einem breiten Grinsen. „Was ist los?“, fragte sie. Paul zog eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht aus der Tasche. „Habe ich gerade ausgestellt. Für dich.“

    Anna lachte. „Vielleicht heiraten wir doch einfach, oder?“ Paul schüttelte den Kopf. „Nein, das ist viel zu spießig. Aber hey – ich habe jetzt gelernt, dass du für mich kämpfst. Und dass wir ein verdammt gutes Risotto hinkriegen.“


    Moral der Geschichte: Auch wenn die Liebe keine Bürokratie braucht, ist es oft ratsam, sich mit Dokumenten wie einer Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung abzusichern – besonders, wenn man nicht verheiratet ist. Alternativ könnte man natürlich heiraten… aber das wäre dann ja viel zu einfach, oder? 😊

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    19 m